WLTP hat NEFZ als Prüfverfahren abgelöst
WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ist ein standardisiertes Testverfahren zur Messung von Kraftstoffverbrauch, Schadstoffemissionen und ggf. elektrischer Reichweite bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Es wurde 2017 eingeführt, um realitätsnähere Daten zu liefern als das bisherige Verfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus).
Das NEFZ-Verfahren wurde bereits in den 1990er-Jahren entwickelt und konnte moderne Fahrzeuge sowie aktuelle Fahrbedingungen nicht mehr realistisch abbilden. Angaben zum Kraftstoffverbrauch und CO₂-Ausstoß wichen teils deutlich vom tatsächlichen Verbrauch im Alltag ab. Die Ziele von WLTP waren u.a. mehr Transparenz, bessere Vergleichbarkeit, sowie Verbrauchs- und Schadstoffwerte unter realistischen Bedingungen für Verbraucher und Gesetzgeber. Fahrzeugkäufer können dadurch besser abschätzen, was sie im Alltag wirklich an Kraftstoff oder Strom benötigen. Des weiteren hat die Fahrzeugausstattung nun direkten Einfluss auf die Besteuerung.
Die WLTP-Prüfergebnisse werden im "Certificate of Conformity" des Fahrzeugs erfasst.
Was wird gemessen und wo liegen die Unterschiede?
| NEFZ | WLTP | |
|---|---|---|
|
Einführung |
1992 |
ab 2017 in mehreren Stufen |
|
Testdauer pro Zyklus |
ca. 20 Minuten |
ca. 30 Minuten |
|
Teststrecke pro Zyklus |
11 km |
23,25 km |
|
Durchschnittsgeschwindigkeit |
34 km/h |
46,5 km/h |
|
Höchstgeschwindigkeit |
120 km/h |
über 130 km/h |
|
Fahrverhalten |
konstant |
variabel |
|
Temperatur bei Tests |
20 – 30 °C |
23 °C |
|
Ausstattung des Fahrzeugs |
Minimalausstattung |
nahe an der individuellen Konfiguration. Dies muss in den Herstellerpapieren dokumentiert sein |
|
Nutzungsprofile |
Einheitszyklus |
klassenbasiert (Fahrzeuggewicht etc.) |
|
Reichweite Elektro-/Hybridfahrzeuge |
problematisch, da unter Laborbedingungen ermittelt |
Reichweite unter verschiedenen Bedingungen ermittelt |
Zeitlicher Ablauf der WLTP-Einführung
Das WLTP-Verfahren wird seit 2017 stufenweise eingeführt und ist heute für alle Neuwagen verpflichtend.
ab 01.09.2017: Neue PKW-Typzulassungen (neue Modelle)
ab 01.09.2018: Alle neu zugelassenen Pkw
ab 01.09.2019: Alle neu zugelassenen leichten Nutzfahrzeuge (z.B. Transporter bis 3,5 t)
ab 01.01.2021: WLTP-Werte auch in der Kfz-Steuerberechnung und offiziellen Verbrauchsangaben verpflichtend
Fahrzeuge, die vor 2018/2019 bereits zugelassen waren, sind nicht betroffen.
Nutzfahrzeuge über 3,5 t unterliegen anderen Regelwerken.
Wo gilt WLTP?
WLTP wurde in der gesamten EU und darüber hinaus in Norwegen, Island, in der Schweiz, in der Türkei und Israel eingeführt. Sehr ähnliche Regeln gelten mittlerweile für China und Japan. In den USA kommt ein anderes Prüfverfahren namens EPA zur Anwendung.
Das könnte Sie auch interessieren
E-Mobilität
In wenigen Minuten zum passenden E-Auto – mit unserer kostenlosen Online-Beratung. Gleich starten!
Soziales Engagement
Wir fördern, was unsere Region lebenswerter macht. Hier erfahren Sie mehr.