Aktuelles | Neue E-Auto-Förderung 2026 beschlossen

Neue E-Auto-Förderung 2026 beschlossen

Alle wichtigen Fakten auf einen Blick

Stand 19.01.2026

Das Wichtigste zur neuen E-Auto-Förderung 2026

Die staatliche Förderung für Elektroautos kommt zurück. Die Bundesregierung führt ab dem 1. Januar 2026 wieder eine E-Auto-Kaufprämie für neue Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge ein. Die Förderung gilt rückwirkend für Neuzulassungen ab diesem Datum. Die zentralen Eckpunkte der Förderung sind inzwischen festgelegt:

  • Start: ab 1. Januar 2026

  • Förderart: Kaufprämie für Neuwagen (PKW) für Privatkunden (BEV & PHEV)

  • Förderhöhe:
    bis zu 6.000 € für vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
    bis zu 4.500 € für Plug-in-Hybride (PHEV)

  • Haltedauer: Mindestens 36 Monate ab Erstzulassung

  • Zuständige Stelle: BAFA

  • EU-Genehmigung: aktuell noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Zustimmung durch die EU-Kommission.*

Wie hoch ist die neue E-Auto-Prämie?

Förderung bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs (BEV)

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt:

  • Bis 45.000 € - ohne Kinder: 5.000 € / mit 1 Kind: 5.500 € / mit 2 oder mehr Kindern: 6.000 €

  • 45.001 € bis 60.000 € - ohne Kinder: 4.000 € / mit 1 Kind: 4.500 € / mit 2 oder mehr Kindern: 5.000 €

  • 60.001 € bis 80.000 € - ohne Kinder: 3.000 € / mit 1 Kind: 3.500 € / mit 2 oder mehr Kindern: 4.000 €

  • 80.001 € bis 85.000 € - ohne Kinder: nicht förderfähig / mit 1 Kind: 3.500 € / mit 2 oder mehr Kindern: 4.000 €

  • 85.001 € bis 90.000 € - ohne Kinder: nicht förderfähig / mit 1 Kind: nicht förderfähig / mit 2 oder mehr Kindern: 4.000 € *

Wie hoch ist die neue E-Auto-Prämie?

Förderung bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-in-Hybrids oder E-Fahrzeugs mit Range Extender

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt:

  • Bis 45.000 € - ohne Kinder: 3.500 € / mit 1 Kind: 4.000 € / mit 2 oder mehr Kindern: 4.500 €

  • 45.001 € bis 60.000 € - ohne Kinder: 2.500 € / mit 1 Kind: 3.000 € / mit 2 oder mehr Kindern: 3.500 €

  • 60.001 € bis 80.000 € - ohne Kinder: 1.500 € / mit 1 Kind: 2.000 € / mit 2 oder mehr Kindern: 2.500 €

  • 80.001 € bis 85.000 € - ohne Kinder: nicht förderfähig / mit 1 Kind: 2.000 € / mit 2 oder mehr Kindern: 2.500 €

  • 85.001 € bis 90.000 € - ohne Kinder: nicht förderfähig / mit 1 Kind: nicht förderfähig / mit 2 oder mehr Kindern: 2.500 €*

Wer ist förderberechtigt?

Was bedeutet „zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen“?

Das zvE ist nicht gleich Brutto- oder Nettoeinkommen. Es ergibt sich nach Abzug steuerlich anerkannter Kosten wie:

  • Werbungskosten

  • Vorsorgeaufwendungen

  • Freibeträge

  • außergewöhnliche Belastungen

Tipp: Das zvE finden Sie im Steuerbescheid oder können es über den Rechner des Bundesfinanzministeriums näherungsweise ermitteln. *

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Die E-Auto-Förderung gilt für:

Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride mit festgelegten technischen Mindestanforderungen: CO2-Ausstoß unter 60 Gramm pro Kilometer, oder elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer.
keine Gebrauchtwagen (vorerst)
nur Neuwagen (Kauf oder Leasing)

Eine zuvor diskutierte Preisobergrenze für förderfähige Fahrzeuge wird in den jetzt vorgestellten Förderbedingungen nicht mehr als feste Voraussetzung genannt und ist damit nicht mehr verbindlich festgelegt.*

Steuerliche Vorteile für Elektroautos (unabhängig von der Prämie)

Auch ohne Kaufprämie profitieren E-Auto-Fahrer weiterhin von klaren Steuervorteilen:

Für Privatkunden

  • Kfz-Steuerbefreiung bis 2035

  • 0,25-%-Regelung für elektrische Dienstwagen

Für Unternehmen

  • Turboabschreibung für Elektro-Dienstwagen bis 31.12.2027

  • 75 % Abschreibung im ersten Jahr

  • deutliche Liquiditätsvorteile nach Fahrzeugkauf*

Warum die neue Förderung besonders für Familien interessant ist

  • Zusätzlicher Kinderbonus

  • Geringe Energie- und Wartungskosten

  • Attraktive Leasingangebote

  • Langfristige Kostenstabilität

Noch offene Punkte

Einige Aspekte sind politisch noch nicht final beschlossen:

  • EU-Genehmigung der Förderung

  • mögliche spätere Einbeziehung von Gebrauchtwagen

  • exaktes Antragsverfahren - voraussichtlich ab Mai 2026 über ein digitales BAFA-Onlineportal (durch den Endverbraucher auszufüllen, nicht durch den Händler)

Gilt die Förderung rückwirkend?

Die Prämie wird rückwirkend für berechtigte Fahrzeuge gelten, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.*

Fazit: Elektromobilität wird 2026 gezielt gefördert

Die neue E-Auto-Förderung setzt klar auf soziale Fairness, Familienfreundlichkeit und klimafreundliche Mobilität. In Kombination mit steuerlichen Vorteilen entsteht ab 2026 ein attraktives Gesamtpaket für Privatkunden und Unternehmen.

Sie möchten wissen, welche Elektro- oder Plug-in-Hybridmodelle konkret von der Förderung profitieren könnten?
Unsere Mobilitätsexperten beraten Sie gerne persönlich.

Unsere aktuellen E-Auto und Plug-in Hybrid Aktionsangebote

* Quelle: Bundesumweltministerium / Presseunterlagen – Stand: 19. Januar 2026. Angaben vorbehaltlich der finalen Förderrichtlinie.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

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