Die neue E-Auto Förderung 2026 kann ab Sofort beantragt werden.
Die neue E-Auto Förderung 2026 unterstützt Privatpersonen beim Einstieg in die Elektromobilität. Gefördert werden verschiedene elektrisch betriebene Neufahrzeuge – darunter reine Elektroautos, Brennstoffzellenfahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybride. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer die Förderung beantragen kann, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie gemeinsam mit der BRASS Gruppe das passende Elektrofahrzeug finden.*
Förderfähigkeit prüfen Die Förderung richtet sich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Für Familien erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro je Kind bis 90.000 Euro.
Bei Brass zu Modellen beraten lassen und Fahrzeug auswählen Gefördert werden reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie bestimmte Plug-in-Hybride der Fahrzeugklasse M1. Unsere Teams beraten Sie gerne zu passenden Modellen und aktuellen Verfügbarkeiten.
Fahrzeug kaufen oder leasen und zulassen Die Förderung kann für Neufahrzeuge beantragt werden, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Voraussetzung ist zudem eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten.
BundID-Konto vorbereiten und Antrag stellen Für die Antragstellung benötigen Sie ein BundID-Konto mit Online-Ausweisfunktion oder ELSTER-Zertifikat. Die Beantragung erfolgt online über das offizielle Förderportal des Bundesumweltministeriums.
Förderung sichern und elektrisch durchstarten Nach erfolgreicher Prüfung wird die Förderung ausgezahlt – und Sie genießen moderne Elektromobilität mit Ihrem neuen Fahrzeug.
Automatik Vereint Stil, Innovation und Praktikabilität
Gewerbekundenangebot
ab 163€
mtl. Leasingrate
Aktionsangebot
ab 299€
mtl. Leasingrate
Kia EV4 Earth (150 kW/204 PS): Stromverbrauch kombiniert 14,7 kWh/100 km. CO₂-Emissionen kombiniert 0 g/km. CO₂-Klasse A. Bis zu 440 km Reichweite.¹ Abbildung kann Ausstattung gegen Mehrpreis enthalten.
✅ Elektroautos (BEV) ✅ Plug-in-Hybride mit festgelegten technischen Mindestanforderungen: CO2-Ausstoß unter 60 Gramm pro Kilometer, oder elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer. ❌ keine Gebrauchtwagen (vorerst) ✅ nur Neuwagen (Kauf oder Leasing)
Eine zuvor diskutierte Preisobergrenze für förderfähige Fahrzeuge wird in den jetzt vorgestellten Förderbedingungen nicht mehr als feste Voraussetzung genannt und ist damit nicht mehr verbindlich festgelegt.*
Steuerliche Vorteile für Elektroautos (unabhängig von der Prämie)
Auch ohne Kaufprämie profitieren E-Auto-Fahrer weiterhin von klaren Steuervorteilen:
Für Privatkunden
Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
0,25-%-Regelung für elektrische Dienstwagen
Für Unternehmen
Turboabschreibung für Elektro-Dienstwagen bis 31.12.2027
75 % Abschreibung im ersten Jahr
deutliche Liquiditätsvorteile nach Fahrzeugkauf*
Warum die neue Förderung besonders für Familien interessant ist
Zusätzlicher Kinderbonus
Geringe Energie- und Wartungskosten
Attraktive Leasingangebote
Langfristige Kostenstabilität
Gilt die Förderung rückwirkend?
Die Prämie wird rückwirkend für berechtigte Fahrzeuge gelten, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.*
Fazit: Elektromobilität wird 2026 gezielt gefördert
Die neue E-Auto-Förderung setzt klar auf soziale Fairness, Familienfreundlichkeit und klimafreundliche Mobilität. In Kombination mit steuerlichen Vorteilen entsteht ab 2026 ein attraktives Gesamtpaket für Privatkunden und Unternehmen.
Sie möchten wissen, welche Elektro- oder Plug-in-Hybridmodelle konkret von der Förderung profitieren könnten? Unsere Mobilitätsexperten beraten Sie gerne persönlich.
* Quelle: Bundesumweltministerium / Presseunterlagen – Stand: 19. Mai 2026. Alle Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Förderprüfung. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Förderrichtlinien sowie die Vorgaben und Entscheidungen der zuständigen Bewilligungsstelle.
Eine Förderung kann nur gewährt werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Änderungen der Förderbedingungen, Förderhöhen oder Antragsfristen bleiben jederzeit vorbehalten.