Das Wichtigste zur neuen E-Auto-Förderung 2026
Die staatliche Förderung für Elektroautos kommt zurück. Die Bundesregierung führt ab dem 1. Januar 2026 wieder eine E-Auto-Kaufprämie für neue Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge ein. Die Förderung gilt rückwirkend für Neuzulassungen ab diesem Datum. Die zentralen Eckpunkte der Förderung sind inzwischen festgelegt:
Start: ab 1. Januar 2026
Förderart: Kaufprämie für Neuwagen (PKW) für Privatkunden (BEV & PHEV)
Förderhöhe:
– bis zu 6.000 € für vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
– bis zu 4.500 € für Plug-in-Hybride (PHEV)Haltedauer: Mindestens 36 Monate ab Erstzulassung
Zuständige Stelle: BAFA
EU-Genehmigung: aktuell noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Zustimmung durch die EU-Kommission.*
Förderung bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs (BEV)
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt:
Bis 45.000 € - ohne Kinder: 5.000 € / mit 1 Kind: 5.500 € / mit 2 oder mehr Kindern: 6.000 €
45.001 € bis 60.000 € - ohne Kinder: 4.000 € / mit 1 Kind: 4.500 € / mit 2 oder mehr Kindern: 5.000 €
60.001 € bis 80.000 € - ohne Kinder: 3.000 € / mit 1 Kind: 3.500 € / mit 2 oder mehr Kindern: 4.000 €
80.001 € bis 85.000 € - ohne Kinder: nicht förderfähig / mit 1 Kind: 3.500 € / mit 2 oder mehr Kindern: 4.000 €
85.001 € bis 90.000 € - ohne Kinder: nicht förderfähig / mit 1 Kind: nicht förderfähig / mit 2 oder mehr Kindern: 4.000 € *
Förderung bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-in-Hybrids oder E-Fahrzeugs mit Range Extender
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt:
Bis 45.000 € - ohne Kinder: 3.500 € / mit 1 Kind: 4.000 € / mit 2 oder mehr Kindern: 4.500 €
45.001 € bis 60.000 € - ohne Kinder: 2.500 € / mit 1 Kind: 3.000 € / mit 2 oder mehr Kindern: 3.500 €
60.001 € bis 80.000 € - ohne Kinder: 1.500 € / mit 1 Kind: 2.000 € / mit 2 oder mehr Kindern: 2.500 €
80.001 € bis 85.000 € - ohne Kinder: nicht förderfähig / mit 1 Kind: 2.000 € / mit 2 oder mehr Kindern: 2.500 €
85.001 € bis 90.000 € - ohne Kinder: nicht förderfähig / mit 1 Kind: nicht förderfähig / mit 2 oder mehr Kindern: 2.500 €*
Was bedeutet „zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen“?
Das zvE ist nicht gleich Brutto- oder Nettoeinkommen. Es ergibt sich nach Abzug steuerlich anerkannter Kosten wie:
Werbungskosten
Vorsorgeaufwendungen
Freibeträge
außergewöhnliche Belastungen
Tipp: Das zvE finden Sie im Steuerbescheid oder können es über den Rechner des Bundesfinanzministeriums näherungsweise ermitteln. *
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Die E-Auto-Förderung gilt für:
✅ Elektroautos (BEV)
✅ Plug-in-Hybride mit festgelegten technischen Mindestanforderungen: CO2-Ausstoß unter 60 Gramm pro Kilometer, oder elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer.
❌ keine Gebrauchtwagen (vorerst)
✅ nur Neuwagen (Kauf oder Leasing)
Eine zuvor diskutierte Preisobergrenze für förderfähige Fahrzeuge wird in den jetzt vorgestellten Förderbedingungen nicht mehr als feste Voraussetzung genannt und ist damit nicht mehr verbindlich festgelegt.*
Steuerliche Vorteile für Elektroautos (unabhängig von der Prämie)
Auch ohne Kaufprämie profitieren E-Auto-Fahrer weiterhin von klaren Steuervorteilen:
Für Privatkunden
Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
0,25-%-Regelung für elektrische Dienstwagen
Für Unternehmen
Turboabschreibung für Elektro-Dienstwagen bis 31.12.2027
75 % Abschreibung im ersten Jahr
deutliche Liquiditätsvorteile nach Fahrzeugkauf*
Warum die neue Förderung besonders für Familien interessant ist
Zusätzlicher Kinderbonus
Geringe Energie- und Wartungskosten
Attraktive Leasingangebote
Langfristige Kostenstabilität
Noch offene Punkte
Einige Aspekte sind politisch noch nicht final beschlossen:
EU-Genehmigung der Förderung
mögliche spätere Einbeziehung von Gebrauchtwagen
exaktes Antragsverfahren - voraussichtlich ab Mai 2026 über ein digitales BAFA-Onlineportal (durch den Endverbraucher auszufüllen, nicht durch den Händler)
Gilt die Förderung rückwirkend?
Die Prämie wird rückwirkend für berechtigte Fahrzeuge gelten, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.*
Fazit: Elektromobilität wird 2026 gezielt gefördert
Die neue E-Auto-Förderung setzt klar auf soziale Fairness, Familienfreundlichkeit und klimafreundliche Mobilität. In Kombination mit steuerlichen Vorteilen entsteht ab 2026 ein attraktives Gesamtpaket für Privatkunden und Unternehmen.
Sie möchten wissen, welche Elektro- oder Plug-in-Hybridmodelle konkret von der Förderung profitieren könnten?
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* Quelle: Bundesumweltministerium / Presseunterlagen – Stand: 19. Januar 2026. Angaben vorbehaltlich der finalen Förderrichtlinie.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)