Die staatliche Förderung für Elektroautos kommt zurück. Ab 1. Januar 2026 plant die Bundesregierung eine neue E-Auto-Kaufprämie für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge. Auch wenn noch nicht alle Details final beschlossen sind, stehen die wichtigsten Eckpunkte bereits fest. Hier finden Sie die relevanten Daten, Voraussetzungen und Förderbeträge übersichtlich zusammengefasst.
Geplanter Start: ab 1. Januar 2026 (Details bis Ende 2025)
Förderart: Kaufprämie für Neuwagen (PKW) für Privatkunden (BEV & PHEV)
Förderhöhe: 3.000 € bis maximal 5.000 €
Zuständige Stelle: voraussichtlich BAFA
EU-Genehmigung: noch ausstehend
Wie hoch ist die neue E-Auto-Prämie?
Die Förderung ist einkommens- und familienabhängig aufgebaut:
Basisprämie --> 3.000 €
Kinderbonus --> + 500 € pro Kind (max. 1.000 €)
Extra-Bonus für Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen (<3.000€ netto/Monat) --> + bis zu 1.000 €
Maximale Förderung --> 5.000 €
Wer ist förderberechtigt?
Förderfähig sind voraussichtlich Haushalte mit:
bis zu 80.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen (zvE)
+ 5.000 € Einkommensgrenze pro Kind
Was bedeutet „zu versteuerndes Einkommen“?
Das zvE ist nicht gleich Brutto- oder Nettoeinkommen. Es ergibt sich nach Abzug steuerlich anerkannter Kosten wie:
✅ Elektroautos (BEV) ✅ Plug-in-Hybride ❌ keine Gebrauchtwagen (vorerst) ✅ nur Neuwagen (Kauf oder Leasing)
Eine ursprünglich diskutierte Preisgrenze von 45.000 € netto gilt derzeit als nicht mehr sicher und könnte entfallen.
Steuerliche Vorteile für Elektroautos (unabhängig von der Prämie)
Auch ohne Kaufprämie profitieren E-Auto-Fahrer weiterhin von klaren Steuervorteilen:
Für Privatkunden
Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
0,25-%-Regelung für elektrische Dienstwagen
Für Unternehmen
Turboabschreibung für Elektro-Dienstwagen bis 31.12.2027
75 % Abschreibung im ersten Jahr
deutliche Liquiditätsvorteile nach Fahrzeugkauf
Warum die neue Förderung besonders für Familien interessant ist
Zusätzlicher Kinderbonus
Geringe Energie- und Wartungskosten
Attraktive Leasingangebote
Langfristige Kostenstabilität
Noch offene Punkte
Einige Aspekte sind politisch noch nicht final beschlossen:
EU-Genehmigung der Förderung
endgültige Preisgrenzen
mögliche spätere Einbeziehung von Gebrauchtwagen
exaktes Antragsverfahren
Gilt die Förderung rückwirkend?
Die Prämie könnte rückwirkend für Fahrzeuge gelten, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen werden – vorbehaltlich der finalen gesetzlichen Regelung.
Fazit: Elektromobilität wird 2026 gezielt gefördert
Die neue E-Auto-Förderung setzt klar auf soziale Fairness, Familienfreundlichkeit und klimafreundliche Mobilität. In Kombination mit steuerlichen Vorteilen entsteht ab 2026 ein attraktives Gesamtpaket für Privatkunden und Unternehmen.
Sie möchten wissen, welche Elektro- oder Plug-in-Hybridmodelle konkret von der Förderung profitieren könnten? Unsere Mobilitätsexperten beraten Sie gerne persönlich.
CUPRA Born 150 kW (204 PS): WLTP: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 15,6–17,6; Elektrische Reichweite in km: kombiniert ca. 427; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert 0; CO₂-Klasse: A.¹ Abbildung kann Sonderausstattung gegen Mehrpreis enthalten.